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   LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07   

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LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 (https://dejure.org/2007,3734)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 (https://dejure.org/2007,3734)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 6 Ta 99/07 (https://dejure.org/2007,3734)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem Kündigungsschutzverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 68, 42,45 GKG; §§ 32, 33 RVG
    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem Kündigungsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der Streitwertfestsetzungsregeln für die Gerichtsgebühren für die Streitwertfestsetzung in einem durch Mehrvergleich erledigten Klageverfahren; Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem Kündigungsschutzverfahren; In Ansatz ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 68, 42,45 GKG; §§ 32,33 RVG
    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem Kündigungsschutzverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Mehrvergleich im Kündigungsschutzverfahren - keine Berücksichtigung des allgemeiner Feststellungsantrags neben Kündigungsschutzantrag - kein Mehrvergleich bei Regelung bloßer Abwicklungsmodalitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2006 - 6 Ta 583/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    Eine Ungewissheit kann auch dann beseitigt werden, wenn die Parteien sich über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen im Gesamtkontext einer Regelung verständigen und die Festlegung beziehungsweise der Verzicht eines Anspruchs der Preis ist, der für eine andere Regelung vereinbart wird (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 6 Ta 583/06 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ca 23/06 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - einschränkend LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2007 - 6 Ta 120/07 - GK-ArbGG Wenzel § 12, Rdn. 325; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 5683, 5691 5693 m. w. N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist für eine unwiderrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers im Hinblick auf die damit zusammenhängende Möglichkeit, seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten und den damit verbundenen Wert regelmäßig 25 % eines Monatsverdienstes pro Monat der Freistellung in Ansatz zu bringen (LAG Düsseldorf vom 08.10.2002 - 17 Ta 144/02 - und 08.04 2002 - 17 Ta 139/03 - Beschluss vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    Entsprechende Überlegungen hat die Beschwerdekammer schon in dem Beschluss vom 05.12.2006 6 Ta 583/06 angestellt, ohne dass diese in dem dortigen Fall streitentscheidend waren und im Beschluss vom 28.03.2007 - 6 Ta 67/07 - begründet (vergleiche insoweit auch LAG Berlin vom 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01-).

  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 6 Ta 95/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    In dem vorliegenden Fall, in dem keine weiteren Kündigungen ersichtlich sind und nur offensichtlich geschäftsmäßig der allgemeine Feststellungsantrag nach § 256 ZPO erhoben wird, kann dies nicht zu einer Streitwerterhöhung führen (vgl. LAG Düsseldorf vom 20.06.2005 17 Ta 283/05 und vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - LAG Hamm vom 03.02.2003 9 Ta 520/02 ; LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2006 3 Ta 23/06 ; LAG Hamm vom 28.04.2006 6 Ta 95/06 ; andere Auffassung wohl LAG Hessen vom 07.01.2005 15 Ta 688/04 ).

    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    Eine Ungewissheit kann auch dann beseitigt werden, wenn die Parteien sich über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen im Gesamtkontext einer Regelung verständigen und die Festlegung beziehungsweise der Verzicht eines Anspruchs der Preis ist, der für eine andere Regelung vereinbart wird (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 6 Ta 583/06 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ca 23/06 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - einschränkend LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2007 - 6 Ta 120/07 - GK-ArbGG Wenzel § 12, Rdn. 325; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 5683, 5691 5693 m. w. N.).

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2007 - 6 Ta 67/07

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bei variablem Vergütungsbestandteil -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Eine Ungewissheit kann auch dann beseitigt werden, wenn die Parteien sich über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen im Gesamtkontext einer Regelung verständigen und die Festlegung beziehungsweise der Verzicht eines Anspruchs der Preis ist, der für eine andere Regelung vereinbart wird (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 6 Ta 583/06 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ca 23/06 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - einschränkend LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2007 - 6 Ta 120/07 - GK-ArbGG Wenzel § 12, Rdn. 325; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 5683, 5691 5693 m. w. N.).

    Ein Titulierungsinteresse, das den wirtschaftlichen Wert des Regelungspunktes ausdrücken könnte, kann darüber hinaus nur dann angenommen werden, wenn diese Vergleichsregelung auch einen vollstreckbaren Inhalt hat und damit eine werthaltige Einigung beinhaltet (vgl. auch Beschluss LAG Düsseldorf vom 03.03.2004 17 Ta 122/04 - Beschluss vom 30.05.2006 - 6 Ta 291/06 - Beschluss vom 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 -).

    Entsprechende Überlegungen hat die Beschwerdekammer schon in dem Beschluss vom 05.12.2006 6 Ta 583/06 angestellt, ohne dass diese in dem dortigen Fall streitentscheidend waren und im Beschluss vom 28.03.2007 - 6 Ta 67/07 - begründet (vergleiche insoweit auch LAG Berlin vom 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01-).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    In dem vorliegenden Fall, in dem keine weiteren Kündigungen ersichtlich sind und nur offensichtlich geschäftsmäßig der allgemeine Feststellungsantrag nach § 256 ZPO erhoben wird, kann dies nicht zu einer Streitwerterhöhung führen (vgl. LAG Düsseldorf vom 20.06.2005 17 Ta 283/05 und vom 21.12.2006 - 6 Ta 640/06 - LAG Hamm vom 03.02.2003 9 Ta 520/02 ; LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2006 3 Ta 23/06 ; LAG Hamm vom 28.04.2006 6 Ta 95/06 ; andere Auffassung wohl LAG Hessen vom 07.01.2005 15 Ta 688/04 ).

    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2006 - 6 Ta 291/06

    Möglichkeit der Berücksichtigung einer Abfindung bei der Wertberechnung bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Wird demnach in einem Vergleich ein ursprünglich gestellter Hilfsantrag mitverglichen, so führt dies gemäß § 45 Abs. 4 GKG dazu, dass sich auch der Verfahrensstreitwert entsprechend erhöht mit der Folge, dass dann ein Vergleichsmehrwert allerdings nicht mehr zu berücksichtigen ist (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2006 6 Ta 291/06 - LAG Berlin vom 10.02.2004 - 17 Ta (Kost) 6150/03 -).

    Der Abfindungsanspruch gemäß § 113 ist kraft Gesetzes ein aliud gegenüber einem Anspruch gemäß § 9, 10 KSchG und setzt gerade die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus (vgl. auch Beschluss der Beschwerdekammer vom 30.05.2006 - 6 Ta 291/06 -).

    Ein Titulierungsinteresse, das den wirtschaftlichen Wert des Regelungspunktes ausdrücken könnte, kann darüber hinaus nur dann angenommen werden, wenn diese Vergleichsregelung auch einen vollstreckbaren Inhalt hat und damit eine werthaltige Einigung beinhaltet (vgl. auch Beschluss LAG Düsseldorf vom 03.03.2004 17 Ta 122/04 - Beschluss vom 30.05.2006 - 6 Ta 291/06 - Beschluss vom 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 6 Ta 120/07

    Ordnungsgeldbeschluss: Ordnungsgeld wegen Mißachtung der Anordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Eine Ungewissheit kann auch dann beseitigt werden, wenn die Parteien sich über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen im Gesamtkontext einer Regelung verständigen und die Festlegung beziehungsweise der Verzicht eines Anspruchs der Preis ist, der für eine andere Regelung vereinbart wird (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 6 Ta 583/06 08.03.2007 - 6 Ta 67/07 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ca 23/06 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - einschränkend LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2007 - 6 Ta 120/07 - GK-ArbGG Wenzel § 12, Rdn. 325; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12. Aufl., Rdn. 5683, 5691 5693 m. w. N.).

    Wird die Form des Prozessvergleichs dazu benutzt, nicht wesentlich streitige Rechtsverhältnisse zu regeln und zu gestalten, so geben die Parteien zu erkennen, dass sie unstreitige Beziehungen wie streitige Rechtsbeziehungen behandelt wissen wollen (GK-ArbGG/Wenzel, Stand: Februar 2005, § 12, Rdn. 330; a. A. LAG Hamm, Beschluss vom 14.03.2007 - 6 Ta 120/07 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 3 Ta 44/05

    Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

    Im Ergebnis kommt deshalb im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur bei dem Prozesskostenhilfeverfahren und bei dem Beschlussverfahren auf anwaltlichen Antrag eine Streitwertfestsetzung nach § 33 RVG in Betracht (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2006 - 3 Ta 23/06 - Beschluss vom 04.04.2005 - 3 Ta 44/05 - LAG Hamm vom 28.04.2006 - 6 Ta 95/06 - GK - ArbGG/Wenzel, Stand: März 2005 Rn. 362 m. w. N., zuletzt grundsätzlich LAG Düsseldorf vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 -).

  • LAG Düsseldorf, 18.10.2006 - 6 Ta 551/06

    Streitwertfestsetzung bei unechtem Hilfsantrag und vergleichsweiser Erledigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    d) Soweit der Klägervertreter verlangt, den hilfsweise gestellten Antrag auf Erteilung eines Endzeugnisses sowie des Nachteilsausgleichs in den Verfahrenswert mit einzubeziehen, so ist in Einklang mit der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 18.10.2006 (6 Ta 551/06) insoweit der Beschwerde abzuhelfen.

    Nach der bereits oben zitierten Rechtsprechung der Beschwerdekammer (Beschluss vom 18.10.2006 6 Ta 551/06 -) führt ein ausdrücklich im Vergleich miterledigter Hilfsantrag gemäß § 45 Abs. 4 GKG dazu, dass er als Verfahrensstreitwert zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Zwar hat sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.04.2002 - B. 11 AL 65/01 R - NZA-RR 2003, 105 ) die Formulierung verfestigt, dass zur Vermeidung der Annahme einer Beschäftigungslosigkeit im Sinne von § 119 Abs. 1 SGB III nicht mehr eine unwiderrufliche Freistellung vereinbart wird, sondern eine widerrufliche Freistellung, wodurch der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis nicht verzichtet hat.
  • LAG Berlin, 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01

    Wert einer Freistellungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07
    Entsprechende Überlegungen hat die Beschwerdekammer schon in dem Beschluss vom 05.12.2006 6 Ta 583/06 angestellt, ohne dass diese in dem dortigen Fall streitentscheidend waren und im Beschluss vom 28.03.2007 - 6 Ta 67/07 - begründet (vergleiche insoweit auch LAG Berlin vom 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01-).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

  • LAG Hessen, 07.01.2005 - 15 Ta 688/04

    Bewertung der allgemeinen Feststellungsklage - Wertfestsetzung gem § 33 RVG

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06

    Streitwert bei Kündigungsschutzklagen gegen mehrere Kündigungen - keine

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2005 - 17 Ta 528/05

    Streitwert für einen Mehrvergleich

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2005 - 17 Ta 560/05

    Gegenstandswert bei vergleichsweiser Beilegung des Kündigungsrechtsstreits

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 17 Ta 503/05

    Streitwertfestsetzung Kündigungsschutzverfahren und Mehrvergleich

  • LAG Düsseldorf, 23.10.1986 - 7 Ta 313/86

    Bindung des Kostenwertes ; Rechtsmittelwert; Selbständiger Kostenstreitwert;

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 6 Ta 627/06
  • LAG Düsseldorf, 08.04.2003 - 17 Ta 139/03
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2002 - 17 Ta 144/02
  • LAG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2 Ta 83/12

    Erhöhung des Streitwerts durch uneigentliche Hilfsanträge auf Beschäftigung und

    Dem ist auch die seit dem 01.01.2006 zuständige Beschwerdekammer gefolgt (Beschlüsse vom 20.04.2006 - 6 Ta 114/06 -, vom 07.06.2006 - 6 Ta 262/06 - ; vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - und vom 29.03.2010 - 6 Ta 130/10 -).

    Dies gilt auch für einen unechten Hilfsantrag (vgl. LAG Düsseldorf vom 27.07.2000 - 7 Ta 249/00 - NZA-RR 2000, 2613; Beschlüsse vom 09.12.2002 - 17 Ta 516/02 -, 08.04.2003 - 17 Ta 139/03 und 02.11.2005 -17 Ta 616/05 - Beschlüsse der 6. Kammer vom 06.07.2006, - 6 Ta 371/06 -, vom 02.03.2006 - 6 Ta 113/06 - und 8. Mai 2007 -6 Ta 99/07 - juris Rn. 104/107; vom 25. Oktober 2010 - 2 Ta 505/10 - und 2 Ta 603/10 -).

    Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert ist nach § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend, unabhängig davon, ob die Gerichtsgebühren auch tatsächlich erhoben werden (vergl. LAG Düsseldorf vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 07.07.2012 - 6 Ta 193/12

    Gegenstandswertfestsetzung; Ansatz des Vergleichsmehrwerts

    Der Fortbestandsantrag zielt zudem regelmäßig nur auf die Verlängerung der Anrufungsfrist (§ 6 KSchG analog) und auf die Vorbereitung einer noch nicht absehbaren Klageerweiterung, ohne schon einen weiteren streitigen Beendigungstatbestand in den Rechtsstreit einzuführen (im Ergebnis in ständiger Rechtsprechung auch LAG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11.08.2005 - 17 Ta 430/05, 21.12.2006 - 6 Ta 640/06, 30.01.2007 - 6 Ta 4/07, 24.04.2007 - 6 Ta 158/07, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07).

    Die Streitwertfestsetzung richtet sich für das Verfahren und den Prozessvergleich nach § 63 Abs. 2 GKG i. V. m. § 32 Abs. 1 RVG und nicht nach § 33 RVG (LAG Schleswig-Holstein 29.12.2000 - 3 Ta 90/00; LAG Thüringen 05.03.2003 - 8 Ta 9/2003; LAG Nürnberg 22.10.2009 - 4 Ta 135/09; LAG Nürnberg 08.12.2008 - 4 Ta 148/08; LAG Nürnberg 25.06.2007 - 7 Ta 101/07; LAG Düsseldorf 26.01.2011 - 2 Ta 600/10; LAG Düsseldorf 29.03.2010 - 6 Ta 130/10; LAG Düsseldorf 20.04.2006 - 6 Ta 114/06; LAG Düsseldorf 07.06.2006 - 6 Ta 262/06; LAG Düsseldorf 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Düsseldorf 29.03.2010 - 6 Ta 130/10; LAG Düsseldorf 23.10.1986 - 7 Ta 313/86; LAG Düsseldorf 27.05.2002 - 17 Ta 221/02; LAG Düsseldorf 22.08.2005 - 17 Ta 477/05; LAG Hamm 30.06.2006 - 6 Ta 136/06; LAG Hamm 28.04.2006 - 6 Ta 95/06; LAG Baden-Württemberg 04.04.2005 - 3 Ta 44/05).

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2011 - 2 Ta 68/11

    Streitwert im Verfahren der Ersetzung der Zustimmung des Arbeitgebers gem. § 99

    Die Beschwerdeführer haben zutreffend insbesondere die Ausführungen der Beschwerdekammer im Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - zitiert und dabei darauf hingewiesen, ob und in welcher Höhe ein Vergleichsmehrwert und ein Titulierungsinteresse gegebenenfalls zu berücksichtigen ist.

    Die Beschwerdeführer haben aber davon Abstand genommen, insbesondere folgender Ausführungen der Beschwerdekammer in der genannten Entscheidung vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - (juris Rn. 151) ebenfalls zu zitieren.

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2009 - 6 Ta 485/09

    Festsetzung des Streitwerts unter Berücksichtigung des Klageantrags als "unechter

    Insoweit kann deshalb auf die ständige Rechtsprechung der Beschwerdekammer, insbesondere den Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris Rdn. 111/114 Bezug genommen werden.

    Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert ist nach § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend, unabhängig davon, ob die Gerichtsgebühren auch tatsächlich erhoben werden (vergl. LAG Düsseldorf vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris Rdn. 104/107).

  • LAG Düsseldorf, 04.02.2009 - 6 Ta 52/09

    Vergleichswert eines Zeugnisses bei Bewertung "gut"

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung der seit 01.01.2006 zuständigen Beschwerdekammer (vgl. insbesondere Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris Rdn. 173).

    Dabei ist Vergleichsgegenstand der vom Vergleich betroffene Gegenstand, nicht etwa der danach geschuldete (vgl. LAG Düsseldorf vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07 - juris Rdn. 147).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über

    Nicht maßgeblich ist also, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zitiert nach juris, zu II 4 der Gründe; LAG Düsseldorf 8. Mai 2007 - 6 Ta 99/07 - zitiert nach juris, zu II 2 c und d der Gründe; LAG Baden-Württemberg 15. Oktober 2009 - 5 Ta 94/09 -, zu II 2 der Gründe; 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 -, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2009 - 1 Ta 190/09

    Wertfestsetzung - Beschwer der anwaltlich vertretenen Partei - Gegenstandswert

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt aber gem. Nr. 1000 Abs. 1 der VV-RVG dennoch nur dann in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien hinsichtlich des jeweiligen Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2009 - 1 Ta 170/09

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität von Lohnzahlungs- und

    Nach ständiger Rechtsprechung der erkennenden Kammer setzt die Veranschlagung eines Vergleichsmehrwerts zwar nicht notwendigerweise einen gerichtlichen Streit der Parteien über den entsprechenden Punkt im vorherigen Verfahren voraus; sie kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung nach Nr. 1000 VV RVG "ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien" hinsichtlich des Regelungsgegenstandes beseitigt wird (vgl. beispielhaft LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.05.2008 - 1 Ta 66/08; ferner LAG Düsseldorf, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschl. v. 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 279/07

    Streitwertfestsetzung - Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert - Erledigungsgebühr

    Die Veranschlagung eines Mehrwerts kommt jedoch nur in Betracht, wenn durch die vergleichsweise Regelung Streit oder Ungewissheit der Parteien in Bezug auf den Regelungsgegenstand beseitigt wird (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07; LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - allgemeiner Feststellungsantrag - Zeugnis

    Voraussetzung für die Erhöhung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit durch eine in einem "Vergleich" getroffene Regelung ist demnach zunächst, dass durch diese Regelung der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen LAG Hamm, Beschluss vom 17.04.2007 - 6 Ta 145/07; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 Ta 99/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 1 Ta 66/08

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung der Erteilung eines

  • LAG Düsseldorf, 06.05.2008 - 6 Ta 136/08

    Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen und vergleichsweiser Freistellung

  • LAG Düsseldorf, 04.10.2018 - 4 Ta 341/18

    Mehrwert eines Vergleichs bei einer allgemein gehaltenen Ausgleichsklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2009 - 6 Ta 53/09

    Streitwert bei Klage auf Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - 1 Ta 117/11

    Wertfestsetzung - Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.02.2013 - 1 Ta 125/12

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigungsschutzantrag - Streitwert

  • LAG Hamburg, 06.06.2012 - 4 Ta 12/12

    Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Gegenstandswert für zwei

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2012 - 2 Ta 464/12

    Streitwertfestsetzung für eine Kündigung; Selbständige Bewertung weiterer

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2010 - 6 Ta 50/10

    Gegenstandswert für Vergleich über Endzeugnis nach Klageantrag auf Erteilung

  • LAG Hamm, 06.07.2012 - 6 Ta 131/12
  • LAG Hamm, 19.03.2011 - 6 Ta 113/11
  • LAG Hamm, 03.09.2010 - 6 Ta 421/10

    Streitwertfestsetzung; Kündigungsschutzantrag; Antrag auf Feststellung des

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